Eröffnungsbilanz &
Jahresabschlüsse
Nach § 88c Absatz 3 Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung ist der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang mit der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses öffentlich auszulegen. Das trifft ebenso für die Eröffnungsbilanz zu.
Die Unterlagen stehen zur Einsichtnahme während der Dienststunden der Stadtverwaltung Bad Lausick, Kämmerei, zur Verfügung.
Wir bitten um telefonische Anmeldung unter 034345 70113 oder 034345 70117.
Matthias Kauerauf
Bürgermeister