Grundsteuer ab 2025
Hinweis der Stadtkasse
Wir mussten vielfach feststellen, dass Grundsteuerpflichtige noch die „alten” Beträge zahlen und nicht die Beträge entsprechend dem neuen Grundsteuerbescheid.
Bitte überprüfen Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid und passen Sie Ihre Daueraufträge entsprechend an.
Überzahlungen werden durch uns unaufgefordert an Sie zurücküberwiesen.
Fehlende Beträge zahlen Sie bitte umgehend nach.
Beachten Sie bitte außerdem, dass die Grundsteuer von Ihnen auch zu zahlen ist, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs befreit Sie nicht von der fristgemäßen Zahlung der Grundsteuer. Bei Zahlungsverzug wären zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge die Folge.
Hinweise des Steueramtes
Die Gemeinde ist an die getroffenen Festsetzungen im Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) des zuständigen Finanzamtes gesetzlich gebunden. Eine Änderung der Veranlagung kann erst erfolgen, wenn hierfür geänderte Bescheide vorliegen.
Somit behalten die Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheide ab 2025 bis zur Erstellung eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit.
Die Bearbeitung der bei der Gemeinde eingelegten Widersprüche wird auf Grund der Menge noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten von etwaigen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Wir bitten um Beachtung der Hinweise und bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis!
Die Stadt Bad Lausick handelt als erfüllende Gemeinde im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft Bad Lausick – Otterwisch.