Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Lausick und Otterwisch
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Lausick und Otterwisch
Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick mit Beschluss (Nr.111/14/25/09/2025) vom 25.09.2025 sowie der Gemeinderat der Gemeinde Otterwisch mit Beschluss (Nr. GR 016/022/25) vom 09.09.2025 haben den Vorentwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Lausick und Otterwisch in der Fassung vom 01.09.2025 nebst Begründung, Umweltbericht, Landschaftsplan und Anlagen gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das Gebiet der Stadt Bad Lausick und Gemeinde Otterwisch und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Verwaltungsgemeinschaft dar. Im FNP wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet der Stadt in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse von Stadt und Gemeinde.
Der Vorentwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Lausick und Otterwisch nebst Begründung, Umweltbericht, Landschaftsplan und Anlagen liegen vom 03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Rathaus Stadt Bad Lausick, Flur EG:
| montags und mittwochs | 7:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr |
| dienstags | 7:30 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
| donnerstags | 7:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
| freitags | 7:30 – 12:00 Uhr |
sowie in der Gemeinde Otterwisch, aus:
| montags und mittwochs | 7:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr |
| dienstags | 7:30 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr |
| donnerstags | 7:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
| freitags | 7:30 – 12:00 Uhr |
Abweichende Zeiten können bei der Stadt Bad Lausick mit Frau Tenner, Tel. 034345/70130 und Frau Ezold, Tel. 034345/7010 sowie bei der Gemeinde Otterwisch mit Frau Möller 034345/92222 vereinbart werden. Während dieser Zeit können Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Vorentwurf nebst Begründung/Anlagen ist in dieser Zeit auch auf der Homepage der Stadt Bad Lausick (www.bad-lausick.de), auf der Homepage der Gemeinde Otterwisch (www.otterwisch.de) und dem Landesportal Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite) eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist;
- gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist
- Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Dritte ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Bad Lausick, den 24.10.2025
Hultsch
Bürgermeister Bad Lausick
Nachtrag der Gemeinde Otterwisch am 28.10.2025: Die zugehörigen Dokumente finden Sie ab sofort auch auf unserer Seite Bauleitpläne & Satzungen im Bereich „Flächennutzungsplan Gemeinde Otterwisch”.
