Einladung zur Gemeinderatssitzung am 09.09.2025
Veröffentlicht am: 01.09.2025
Gemeinderat
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie hiermit herzlich ein.
Zeit & Ort
Dienstag, den 09.09.2025 um 18:00 Uhr
Sitzungsraum der FFW Otterwisch
Hauptstraße 7, 04668 Otterwisch
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Protokollkontrolle vom 17.06.2025
- Festlegung der Gemeinderäte, die die Niederschrift mit unterzeichnen
- Beratung und Beschlussfassung über den Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Mitte“, Otterwisch
- Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Mitte“, Otterwisch
- Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Bad Lausick und Otterwisch
- Beschlussfassung zur Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kinderbetreuung in der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Otterwisch ab 01.11.2025
- Beschlussfassung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 zur Wahrung der Verkehrssicherheit der Bäume im Bereich der Grundschule Otterwisch
- Beschlussfassung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 zur Wahrung der Verkehrssicherheit der Bäume im Bereich der Kindertagesstätte Sonnenschein Otterwisch
- Beschlussfassung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 zur Wahrung der Verkehrssicherheit der Bäume im Bereich des Sport- und Spielplatzes Otterwisch
- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Gemeinde Otterwisch – Klarstellung des nicht verrechnungsfähigen Anteils des Basiskapital nach § 72 Absatz 3 Satz 4 SächsGemO
- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Gemeinde Otterwisch – Klarstellung des nicht verrechnungsfähigen Anteils des Basiskapital nach § 72 Absatz 3 Satz 4 SächsGemO
- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Gemeinde Otterwisch – Klarstellung des nicht verrechnungsfähigen Anteils des Basiskapital nach § 72 Absatz 3 Satz 4 SächsGemO
- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Gemeinde Otterwisch
- Beschlussfassung über die Annahme von diversen Geldspenden, einschl. deren Verwendung
- Beschlussfassung über die Annahme einer Sachspende gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
- Informationen des Bürgermeisters
- Anfragen aus den Reihen der Gemeinderäte
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kauerauf
Bürgermeister