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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und das Haushaltsjahr 2026

Veröffentlicht am: 29.09.2025
Meldung

Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 3 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Otterwisch vom 19.12.2006

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Otterwisch für das Haushaltsjahr 2025 und das Haushaltsjahr 2026 liegt gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) an sieben Arbeitstagen 

vom 14.10.2025 bis zum 22.10.2025

während folgender Dienstzeiten:

 

montags8.00 Uhr  bis  12.00 Uhr  und  13.00 Uhr  bis  15.30 Uhr
dienstags8.00 Uhr  bis  12.00 Uhr  und  13.00 Uhr  bis  17.00 Uhr
mittwochs8.00 Uhr  bis  12.00 Uhr  und  13.00 Uhr  bis  15.00 Uhr
donnerstags8.00 Uhr  bis  12.00 Uhr  und  13.00 Uhr  bis  15.30 Uhr
freitags8.00 Uhr  bis  12.00 Uhr

im Gemeindeamt der Gemeinde Otterwisch öffentlich aus.

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit Einwendungen zu erheben. Die Einwendungsfrist beginnt mit dem ersten Tag an dem der Entwurf öffentlich ausliegt und endet somit am 03.11.2025. Einwendungen gegen den Entwurf sind schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift erheben.

Otterwisch, den 29.09.2025

Kauerauf
Bürgermeister