Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und das Haushaltsjahr 2026
Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 3 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Otterwisch vom 19.12.2006
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Otterwisch für das Haushaltsjahr 2025 und das Haushaltsjahr 2026 liegt gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) an sieben Arbeitstagen
vom 14.10.2025 bis zum 22.10.2025
während folgender Dienstzeiten:
montags | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
dienstags | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
mittwochs | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
donnerstags | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
freitags | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
im Gemeindeamt der Gemeinde Otterwisch öffentlich aus.
Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit Einwendungen zu erheben. Die Einwendungsfrist beginnt mit dem ersten Tag an dem der Entwurf öffentlich ausliegt und endet somit am 03.11.2025. Einwendungen gegen den Entwurf sind schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift erheben.
Otterwisch, den 29.09.2025
Kauerauf
Bürgermeister