Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans „Waldsiedlung Mitte“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Otterwisch hat in seiner Sitzung am 21.01.2025 mit Beschluss Nr. GR 003/022/25 den Entwurf des Bebauungsplans „Waldsiedlung Mitte“ mit Stand Jan. 2025 gebilligt und die Öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Umwandlung der bereits erschlossenen Landwirtschaftsfläche entlang der Straße Waldsiedlung zu fünf Wohngrundstücken (s. Geltungsbereich).

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung oder von einem Umweltbericht wird abgesehen. Umweltbezogene Stellungnahmen liegen bisher nicht vor.
Die Unterlagen zum Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Anlagen (Baugrundgutachten, Geräuschimissionsprognose zum B-Plan „Lindenstr“), liegen in der Zeit vom
31.03.2025 bis einschließlich 05.05.2025
in der Gemeindeverwaltung Otterwisch, Bürgermeisteramt, Zimmer Nr. 2, Hauptstraße 7 in 04668 Otterwisch während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Mo. | 9:00 – 12:00 Uhr |
Di. | 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr |
Do. | 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr |
Die Planunterlagen sind diesem Artikel beigefügt (s.unten) sowie auf der Website des Landesportals des Freistaates Sachsen unter zu finden.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten; Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung (s.o.) und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen (s.o.) eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
gez. Matthias Kauerauf, Bürgermeister